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Qualität & Kompetenz
Qualitätskontrolle und Aufsicht

Eine spezielle Berufsausbildung mit anschließender Prüfung ist nicht erforderlich, um Detektiv zu werden und sich als solcher zu bezeichnen. In einem Berufsfeld mit oft sehr heiklen Aufträgen kann das zu Problemen führen. So gibt es einige "schwarze Schafe" unter den privaten Ermittlern, die ihren Berufsstand mit wenig Sachverstand aber hohen Rechnungen in Misskredit bringen. Als Klient sollte man sich daher genau informieren, welchen Detektiv man mit einem Fall betraut. Hilfe bieten dabei die seriösen Berufsverbände, wie der BBD ( Berufsverband Bayerischer Detetkive ).

1.  Ausbildung  
Das Detektiv-Ausbildungsinstitut Richard Heiß wurde als erstes Detektiv-Ausbildungsinstitut in Bayern im Jahre 1964 gegründet und ist vom Berufsverband Bayerischer Detektive e.V. als Ausbildungsinstitut für Detektive anerkannt. Die seriöse und fachgerechte beruflich Bildung für Detektive als Fortbildungsmaßnahme im Rahmen der Erwachsenbildung wird im Direktunterricht durchgeführt und erfolgt unter Zugrundelegung der Ausbildungsordnung sowie der Berufsordnung und den Bestimmungen des Berufsverbandes Bayerischer Detektive e.V. Dem BBD obliegt bei den durchgeführten Ausbildungen die Aufsicht, er führt auch Qualitätskontrollen durch. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung der Detektivausbildung können die Lehrgangsteilnehmer, sowie jeder Privat- oder Kaufhausdetektiv, der seit mindestens 3 Jahren nachweislich in der Detektivbranche tätig ist, vor der Prüfungskommission des Berufsverbandes Bayerischer Detektive e.V. die Berufsdetektiv- oder Kaufhaus Fachdetektivprüfung ablegen. Nach bestandener Prüfung vor der Prüfungskommission des BBD erhält der Prüfling die Urkunde "Berufsdetektiv" oder "Fachdetektiv", sowie den Orginal-Detektiv-Ausweis des BBD, der 12 Seiten umfasst und in 3 Sprachen ausgestellt ist.  
  
 

2. Berufsordnung  
Maßgebend für alle Fragen der standesrechtlichen Einschätzung von Sachverhalten und der Beurteilung im Hinblick auf detektivische Arbeiten ist die vom Berufsverband Bayerischer Detektive e.V. erlassene Berufsordnung für Detektive in Deutschland.  
 
 

3. Ehrengericht  
Die Einrichtung des Ehrengerichts des Berufsverbandes Bayerischer Detektive e.V. (BBD) ist bisher noch nicht in der Öffentlichkeit diskutiert worden. Der BBD hat in seiner Satzung Regelungen, nach denen Verstöße gegen die Standesregeln geahndet werden. 
 

Wichtiger Hinweis:

Unzulässige Bezeichnung Diplom-Detektiv. Die von unseriösen Detektivschulen des In- und Auslandes immer wieder angebotenen Ausbildungen zum Diplom-Detektiv verstoßen nicht nur gegen Deutsches Recht, sondern insbesondere auch gegen die Berufsordnung für Detektive, in der speziell Führung und Verwendung der Bezeichnung „Diplom-Detektiv“ untersagt ist.   (Oberlandesgericht Frankfurt/M AZ: 6 U 27/93)

 


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