|
Im Folgenden haben wir für Sie einigen Gerichtsurteile für die Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten zusammengetragen. Bitte bedanken Sie, dass jeder Problemfall ein Einzelfall ist und jeweils von der Ausgangssituation und dem Ermittlungsergebnis abhängig ist. Wenn Sie mehr über die Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten erfahren möchten, bitten wir Sie um eine Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt.
|
|
Urteile zur Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten für Arbeitgeber Überträgt ein Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachtes einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers und lässt sich ein vertragswidriges Verhalten nachweisen, so sind die Detektiv- kosten erstattungsfähig. (BAG 03.12.1985, AZ: 3 AZR 277/84)
|
|
Hier weiterlesen
|
Urteile zur Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten im Rahmen der Zwangsvollstreckung
Die Detektivkosten für die Ermittlung der Anschrift des Schuldners sind dann grundsätzlich als Kosten der Zwangsvollstreckung erstattungsfähig, wenn der Gläubiger die Anschrift nicht auf eine einfachere und billigere Weise - wie durch Anfrage beim Einwohnermeldeamt - hat ermitteln können. (Landgericht Berlin, AZ: 82 T 84/84)
|
|
Hier weiterlesen
|
|
|
Urteile zur Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten bei Mietstreitigkeiten Erweist sich die Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs als falsch, und haben die Mieter eine Detektei eingeschaltet um die Eigenbedarfssituation der Vermieterin zu überprüfen, so sind die Detektivkosten erstattungsfähig. (Amtsgericht Hamburg, AZ: 38 C 110/96) |
|
Hier weiterlesen
|
Urteile zur Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten bei Sorgerechtsangelegenheiten
Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstätte ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen |
|
Hier weiterlesen
|
|
|
|
|
|